WIE das neue Pensionskonto funktioniert hinsichtlich der Gutschriften
Pensionskontoinhaber, die vor 2005 Versicherungszeiten in Österreich erworben haben, haben eine Kontoerstgutschrift. Diese bildet den ersten Eintrag im Pensionskonto und berücksichtigt alle bis Ende 2013 erworbenen österreichischen Versicherungszeiten. Für Versicherungszeiten ab 2014 werden jährlich Teilgutschriften ins Pensionskonto eingetragen.
Pensionskontoinhaber, die erstmalig ab 2005 österreichische Versicherungszeiten erworben haben, haben keine Kontoerstgutschrift. Ihre Versicherungszeiten sind von Beginn an in Form von jährlichen Teilgutschriften im Pensionskonto berücksichtigt.
Die Teilgutschriften errechnen sich aus den jährlichen Beitragsgrundlagen multipliziert mit dem Kontoprozentsatz von 1,78. Alle Gutschriften werden zusammengezählt und bilden die Gesamtgutschrift. Diese wird jedes Jahr aufgewertet. Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt Ihren aktuellen Pensionswert. Dieser ist Ihre monatliche Bruttopension, wenn Sie keine weiteren Versicherungszeiten mehr erwerben, die Mindestversicherungszeit erfüllen und zum Regelpensionsalter in Pension gehen.