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Der ausgewiesene Betrag am Pensionskonto gibt Auskunft darüber, wie hoch der bis zum 31.12. des Jahres der erworbene Pensionsanspruch ist, wenn man zum Regelpensionsalter in Pension geht. Dieser Anspruch erhöht sich mit dem Erwerb weiterer Pensionszeiten und ist für Personen, die schon länger im Erwerbsprozess stehen, höher.
Durch das Pensionskonto soll die künftige Pensionshöhe verständlich und nachvollziehbar werden.
Für jedes Beitragsjahr werden ab 2014 dem Pensionskonto 1,78 Prozent der Beitragsgrundlagen gutgeschrieben. Vom Konto abzulesen ist, wie hoch der aktuelle Ansparbetrag ist. Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt den aktuellen monatlichen Bruttopensionswert. Pensionen werden 14-mal im Jahr ausbezahlt.
Das heißt konkret: Der ausgewiesene Betrag ist keine Hochrechnung für die in mehr oder weniger ferner Zukunft liegende Pensionszahlung. Der angezeigte Betrag ist eine Momentaufnahme: Wenn Sie ab sofort keine Pensionsbeiträge mehr einzahlen, dann bekommen Sie ab Pensionsantritt diese Pension ausbezahlt.
Ein Mittvierziger muss sich also keine Sorgen machen, wenn sein Pensionsanspruch nahe am Existenzminimum liegt. Denn er wird ja voraussichtlich noch 20 Jahre arbeiten und Pensionsbeiträge sammeln – eben jedes Jahr 1,78 der Beitragsgrundlage. Sie können selbst eine – natürlich nur ungefähre – Hochrechnung anstellen, und zwar online mit diesem Rechner:
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